Ich bin Helena und ich habe vor geraumer Zeit hier in diesem Forum nach Hilfe und Ratschlägen gesucht.
Für alle die meine letzte PE nicht kennen:
Ich hatte blaue Flecken bei meinem, mittlerweile 20 Monate altem Sohn entdeckt. Da ich fast eine Woche auf Geschäftsreise war und der Kleine daher bei seinem Vater, mittlerweile meinem Ex war, habe ich den Verdacht geschöpft, dass er ihn geschlagen hat. Das hat sich leider auch bestätigt. Er hat es zugegeben!
Der Grund: der Kleine soll wieder mal einen seiner "Trotz- Schreianfällen" gehabt haben.
Ich kenne diese Schreiatacken von ihm, aber das ist noch lange kein Grund ihn zu schlagen.
Ich bin die ersten 2 Wochen danach zu meinen Eltern nach Stuttgart gezogen und habe mich von ihm getrennt. Im Moment laufen die Diskussionen über das Sorgerecht! Ich habe aber ziemlich gut Chancen, dass er es verliert.
Ich habe überraschender weise ziemlich schnell eine Wohnung etwas außerhalb von Stuttgart gefunden. Dort wohnen wir jetzt seit 2 Tagen!
Während ich vormittags arbeite, ist der Kleine bei meinen Eltern, die sich riesig darüber freuen, ihr Enkelchen jetzt öfter zu sehen.
Mein Ex dreht total am Rad, beruhigt sich aber so langsam wieder.
Ich habe nicht vor, das er seinen Sohn nie wieder sieht! Aber ein bisschen Abstand ist auch mal gut! Gegen ihn läuft derzeit eh ein Verfahren wegen Kindesmisshandlung. Auch wenn es nicht in besonders schwerwiegenden Fällen ist. Irgendeine Strafe wird er bekommen.
Ich bin total erleichtert, dass ich diesen Schritt gewagt habe und mich von ihm getrennt habe.
Vielen, vielen Dank an alle, die mir Mut zugesprochen haben, und mir geraten haben, auszuziehen. Ich hatte in dieser Zeit keinen anderen Ansprechpartner!
DANKESCHÖN!
Ganz liebe und erleichterte Grüße von
Helena und klein Oskar
Blaue Flecken entdeckt (2)
Antworten
Gut das du dich für dein Kind entschieden hast. Einem Vater der sein Kind schlägt sollte das Kind nur noch unter Aufsicht sehen.
Ich kann mich auch noch an Deine PE erinnern. Wünsche Die ebenfalls alles Gute. In ganz schwierigen Fällen - wenn zum Beispiel ein gewalttätiger Mann den Aufenthaltsort der Mutter nicht erfahren darf, oder die Gefahr besteht, dass er beim Umgang mit dem Kind das Kind misshandelt, gibt es noch den "Begleiteten Umgang", bei dem das Gericht bestimmt, dass eine neutrale Fachkraft den Vater mit dem Kind begleiten muss. Nur zur Info, denn das ist auch in Ämtern kaum bekannt. Brauchst Du wahrscheinlich nicht, kann aber nicht schaden wenn man es weiß. Das muss aber das Familiengericht anordnen.
Wie schön das du es geschafft hast!
Ich wünsche dir und vor allem Oskar alles alles Gute!
LG Miri
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