Guten Abend!
Meine Name ist Josefine-Karolin, kurz Josie, ich bin 26 Jahre alt und Mutter einer bereits 8-jährigen Tochter namens Lanah.
Ich habe meine Kleine von Geburt an alleine groß gezogen, da mich ihr Erzeuger schon am Anfang der Schwangerschaf sitzen ließ. Wir kamen dennoch prima allein zurecht. Seit 5 Jahren habe ich einen neuen Partner an meiner Seite mit dem ich sehr glücklich bin und der auch mit Lanah liebevoll umgeht. Meine Tochter und er verstehen sich prima und sie sagt zu ihm sogar Papa.
Nun aber zu meinem Problem: Vor ca. 4 Wochen hat sich Lanah's Erzeuger wieder bei mir gemeldet und fordert plötzlich, dass er die Kleine ab jetzt regelmäig sehen darf und sie vielleicht sogar mal zu sich holt für ein Wochenende. Ich bin da allerdings komplett dagegen, denn dieser Mann ist für meine Tochter ein völlig fremder Mann.
Ist es möglich, dass der Erzeuger meiner Tochter vor Gericht ein Besuchs/Umgangsrecht einklagen kan, obwohl er sich nie um Lanah gekümmert hat?
Müsste ich ihm die Kleine dann auch wirklich mitgeben, wenn Lanah das zum Beispiel gar nicht möchte?
Vielleicht könnte mir hier jemand einen Rat geben. Das wäre sehr nett.
Grüße aus Brandenburg,
von Josie
Problem mit dem Erzeuger meiner Tochter!
Antworten
Vielen dank für die zahlreichen Beiträge.
Ich möchte meiner Kleinen ja gar nicht daran hindern ihren Vater kennenzulernen, allerdings habe ich eben ein wenig Angst, dass sie irgendwann verletzt wird, falls er es sich doch wieder anders überlegt und aus ihrem Leben wieder verschwindet. Ich kann nämlich nicht ganz nachvollziehen, warum er sich nach 8 Jahren so plötzlich ieder meldet. Und meine Tochter ist kein Spielzeug, das er sich mal abholen kann, wenn er gerade Lust hat und es danach wieder Jahre lang nicht beachtet - um es jetzt mal so krass zu schreiben.
Ich habe übrigens auch mal im Urbia-Forum vorbeigesehen und im Netz gesucht wie das mit den Rechten ist. Die Tipps von hier haben also auf jeden Fall schon mal ein wenig etwas gebracht. Danke nochmal!
Ich würde es meiner Tochter auf jeden Fall ermöglichen wollen, dass sie eine Beziehung zu ihrem leiblichen Vater aufbaut. Diese Chance darfst du ihr nicht nehmen, das wäre von dir echt nicht fair.
Ob es dir gefällt oder nicht,er ist ihr Vater und irgendwann wird sie ihn kennen lernen wollen(wenn sie erfährt wer ihr wirklicher Vater ist,und du willst sie doch anlügen).Ich habe gehört,Väter die außereheliche Kinder haben können ohne einverständigung der Mutter auch das Sorgerecht bekommen.
Oh, dass sie es nicht weiß hast du ja gar nicht geschrieben. Da habe ich wohl etwas falsch interpretiert, sorry.
Wenn er in er Geburtsturkunde nict als Vater eingetragen ist, kann er gar nichts tun. Er kann vielleicht noch einen Vaterschaftstest erwirken, um zu beweisen, dass er der leibliche Vater ist, aber das bedeutet was ich weiß nicht, dass er deshalb auch sofort in der Geburtsurkunde eingetragen wird.
Andersrum hat deine Tochter sehr wohl das Recht, zu erfahren, wer ihre Eltrn sind. Das heißt, dass du sie eigentlich schon mal darüber aufklären solltest, dass ihr "Papa" nicht ihr Erzeuger ist. Denn sollte sie einmal Interesse daran zeigen, ihren leiblichen Vater kennenzulernen, darfst du dem nicht im Wege stehen. Aber da sie ja erst 8 Jahre alt ist, und wie du sagst gar nichts davon weiß, wird das wohl noch eine Weile dauern.
@ ...: Nein, er ist nicht alt Vater in der Geburtsurkunde eingetragen. Danke für den Tipp. Ich werde mal versuchen etwas brauchbares zum Thema zu googeln.
@ Liam: Kann er wirklich? Okay, das hätte ich nicht gedacht, zumal er sich nie um Lanah gekümmert hat. Und ja auch nicht als Vater eingetragen ist.
Danke für den Tipp, was den Kontakt angeht. Mir ist das ganze ja nicht so Recht, da ich etwas Angst habe, das er damit alles durcheinander bringt, den Lanah hat ihren "Papa" und es würde sicher eine komplette Umstellung für sie sein, plötzlich noch einen "Papa" zu haben.
Kann er einklagen, den Kontakt.
Versucht langsam Kontakt herzustellen, ist besser als das es nachher Gerichtsstress gibt.
Ich kenn mich da nicht wirklich aus, würde aber mal sagen: Nein, das ist für den Mann nicht so leicht möglich. Ist er denn überhaupt in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen? Belies dich mal, du findest im Internet bestimmt die passenden Gesetzestexte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Exfreund einfach beschließen kann, jetzt mit Lanah Zeit verbringen zu wollen und vor allem zu dürfen, wenn er vorher noch nie Interesse gezeigt hat,
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