Kann der vater das kind wegnehmen wenn sie unter 18 ist?

Gast

Hallo ich weis nicht ob das die richtige seite ist aber egal bei google kam das ich habe eine freundin sie ist 15 jahre alt und hat vor 3 tagen ein uneheliches mädchen auf die welt gebracht. ihr vater hat das baby gleich nach den geburt weg genomen sie hat ihre tochter nicht einmal gesehen sie hat dafür gekämpft und wollte noch den plan aufhalten aber sie war zu schwach von der geburt ihre mutter findet das auch schrecklich aber denkt es ist das beste für sie und das mädchen weil sie dan nicht als Sch*** gesehen wird und das mädchen nicht als tochter einer H*** und hilft ihr deswegen nicht wir sind keine türken also wir tragen kein kopftuch oder so frauen haben schon was zu sagen nur ihre mutter denkt es ist das beste sie ist nicht in deutschland geboren meine freundin kommt aber heute zurük nach deutschland zu ihrer tante und onkel weil sie wollen das sie für eine zeit geht wie kan sie ihre tochter wieder zurük kriegen ich kan nicht viel machen ich bin auch erst 15 jahre alt aber ich will gerne helfen weil sie ist meine beste freundin und ich liebe sie. p.s kostet das hier schreiben was?
einen schönen tag

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Gast

Geht das alles nochmal auf deutsch?! :D

Gast

Kenne auch so ein mädel mit so nem ähnlichen fall die war aber schon 17 oder so sie hat das kind erst nach 2 jahren oder so wiedergekriegt. wenn die eltern das zur adoption freigegeben haben ist es leider sowieso schon zu spät und wenn es über eine grenze gebracht wurde auch noch illegal dann kann mans ganz vergessen dass sie ihre tochter jemals wieder sieht.

Gast

Ich schreibe ihr auf bulgarisch vielleicht versteht sie das dann besser ;D търси в интернет себе си човек с такива случаи, специално адаптирани за късмет моята прекрасна!!! :)

Gast

Vielleicht kannst Du einen bulgarischen Anwalt finden, und den fragen? Das ist natürlich trotzdem schwierig, ich verstehe schon.
Oder über Facebook mal im bulgarischen Netz fragen, denn wir kennen uns halt mit bulgarischen Recht nicht aus.
Echt traurig, das Ganze. Jedenfalls hast Du mein Mitgefühl.

Gast

Also deine Freundin ist bulgarische Staatsbürgerin und hat in Bulgarien im Haus ihrer Eltern ihre Tochter geboren? Der Vater deiner Freundin hat ihr das Kind gegen ihren Willen gleich nach der Geburt weggenommen? Deine Freundin weiß jetzt nicht, wo sich ihr Kind befindet? Ich würde sofort hier zum Jugendamt gehen. Vielleicht kann man mit den bulgarischen Behörden zusammenarbeiten, damit man wenigstens in Erfahrung bringt was aus dem Kind geworden ist und wo es sich nun befindet. Je schneller sie hier zum Jugendamt, zum Konsulat oder einer ähnlichen Einrichtung geht umso besser sind die Erfolgsaussichten. Ich würde einfach der Reihe nach alle Behörden aufsuchen aber mit dem Jugendamt beginnen.

PS: Ich habe es so verstanden, dass du mit Vater den Vater deiner Freundin meinst und nicht den Vater des Kindes.

Gast

Das kind ist ja nicht in deutschland weil es ist nicht hier geboren wurde es tut mir leid wegen einem deutsch ich lebe wenig hier aber ich gebe mir sehr viel müe wir haben eine andere schrift bei uns. sie wurde im haus geboren nicht im krankenhaus ich weis nicht ob sie über haupt schon einen passport hat ich denke nicht das sie deutsche ist weil sie wurde ja in bulgarien geboren deshalb weis ich nicht ob der jugendamt da viel machen kann aber vielen dank !!!!
Tatiana

Gast

So wie ich das verstanden habe, wurde das Kind ja nicht in Deutschland geboren, daher ist es vor dem Gesetz auch erst einmal kein deutscher Staatsbürger. In anderen Ländern (z.B. Türkei) haben automatisch die Väter das Sorgerecht und nicht die Mütter. Daher könnte es eher schwierig werden das Kind zurück zu bekommen, vor allem, wenn die Eltern einen nicht untgerstützen. Geht auf jeden Fall zum Jugendamt und lasst euch beraten, wie die Rechtslage ist. Notfalls müsst ihr versuchen das Kind "einzuklagen". Dann wäre aber auch das Jugendamt der Vormund des Kindes und deine Freudin könnte wahrscheinlich auch nicht bei der Familie bleiben und müsste in ein Mutter-Kind-Heim (was wohl in dieser Situation dann auch das Beste wäre)

Gast

@Dajana
das ist aber keineswegs üblich, dass das Jugendamt einer minderjährigen Mutter das Kind wegnimmt. Da müssen noch andere Gründe vorliegen. Notfalls könnte man auch gegen das Jugendamt klagen. Es gibt nämlich durchaus Mutter-Kind-Einrichtungen, gerade für jugendliche Mütter, in die das Jugendamt sie bringen könnte.

Ich weiß allerdings auch nicht, wie das ist, wenn nur der Vater volljährig ist, ob er dann das Kind so einfach - ganz ohne Absprache und Einigung mit der Mutter - wegnehmen kann, so dass es die Mutter gar nicht zu sehen kriegt. Vorstellen kann ich mir das nicht. Sie hat doch auf jeden Fall auch ein Umgangsrecht mit dem Kind.

Ich würde mich da mal beim Amtsgericht erkundigen oder einen Anwalt fragen.
Ehrlich gesagt, ich kann die Geschichte nicht glauben. Auf jeden Fall darf sowas in Deutschland nicht passieren. Jedenfalls nicht so wie Du das schilderst. (Vielleicht liegt es auch daran, dass Du nicht so gut deutsch kannst.)

Gast

Als ich 16 war(jetzt bin ich 18)hat das Jugendamt mir meine Tochter Lhaja weggenomen Begründung:Ich sei zu jung ein Kind groß zu ziehen.
Lg Dajana und Milo(mit lhaja)

Gast

Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist, in Österreich ist es so: Bei einem unehelichen Kind bekommt nach der Geburt automatisch die Mutter, bzw. bei minderjährigen Müttern das Jugendamt, bzw. eine vorher bestimmte Person das Sorgerecht zugeteilt. Der Vater eines unehelichen Kindes hat aber KEINERLEI Rechte, er hat GAR NICHTS. Er ist zwar der Erzeuger, aber mehr nicht. Hat kein Sorgerecht, kein Umgangs- oder Besuchsrecht, wird nicht als Vater anerkannt, solange er nicht ein entsprechendes notariell beglaubigtes Dokument unterzeichnet, indem er die Vaterschaft anerkennt.

Wie gesagt, ich weiß nicht, wie das in Deutschland geregelt ist, am besten mal annonym beim Jugendamt nachfragen. Aber nur, weil er der Erzeuger ist, heißt das eigentlich nicht automatisch, dass er auch sonstige Rechte hat, solange das Paar eben nicht verheiratet ist (dann hätte natürlich auch er das Sorgerecht).

Wie alt ist der Vater des Kindes eigentlich? Auch minderjährig? Denn wenn er schon über 18 ist, weiß ich nicht, ob er nicht doch das Sorgerecht haben kann. Müsste aber wie gesagt vorher eigentlich ausgemacht worden sein.

Gast

Ich glaube nicht dass das mädchen fake ist je nachdem in welchen ländern sie leben kann das sein und da sie ja offensichtlich immigrantin ist ist es nur logisch, dass sie die deutsche rechtschreibung nicht beherrscht. also sei vorsichtig wen du hier versuchst runterzumachen.

Gast

Vielleicht, weil sie kein deutsch kann?!?!

Gast

Also das ist ein Fake.die kann jan nicht mal rechtschreiben!

Gast

Die arme

Gast

Also soviel ich weis ist das so wenn die mutter unter 18 ist hat der vater das sorgerecht man kann es allerdings einklagen so dass entweder die mutter ( wenn sie vom gericht für reif genug gehalten wird) oder die mutter/vater der mutter das sorgerecht bekommen...

P.S. Kostet nix zum schreiben

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