...Nur vorweg: Es geht hier nur um ne Geschichte, die ich schreiben möchte, die aber real vorstellbar sein soll. (Spielt zwar im Jahr 1972, aber ich glaub nicht, dass sich da was das angeht so viel geändert hat.) Unter anderem geht es da halt um zwei unzertrennliche Schwestern.
Nun zu meiner Frage: Darf die eine die andere (einfach so) mitnehmen, wenn sie auszieht?
Freu mich auf Antworten, LG Susanne
Darf man, wenn man auszieht seine Geschwister mitnehmen?
Antworten
Also wenn beide 18 oder älter sind, dürfen sie natürlich zusammen ziehen. Es gibt doch einige Schwestern-WG´s meiner Meinung nach!
Ob das allerdings damals auch so war, weiß ich nicht.
LG
"Einfach so" darf man keine Geschwster "mitnehmen". Bei Minderjährigen muss eine Sorgeerklärung abgelegt werden, die wird erst überprüft.
Ich GLAUBE, bin mir aber wirklich nicht sicher, dass man als ältere, volljährige Schwester das Sorgerecht für ein jüngeres Geschwisterkind übernehmen kann. Es sollte natürlich im Rahmen sein, sprich, wenn die ältere eine genug grosse Wohnung und einen Job hat, damif sie auch für die jüngere sorgen kann, und zudem die Eltern sich nicht ausreichend um die jüngere kümmern können. Wenn zum Beispiel der Vater die Familie verlassen hat und die Mutter schwer depressiv ist. Es kommt natürlich auch auf das Alter der jüngeren an. Man kann einem gerade volljährigen Mädchen nicht zumuten, sich um ein Baby oder ein kleines Kind zu kümmern. Aber ich denke, 15 aufwärts sollte gehen. Das ganze ist dann denke ich auch mit Hilfe vom Jugendamt etc.
Hallo!
Das kommt auf das Alter der Schwestern an, würde ich sagen.
Unter 18 Jahren liegt das Sorgerecht (im Normalfall) bei den Eltern, wären die Schwestern also jünger, würde das nicht gehen.
Ich kenne mich zwar nicht aus, würde aber tippen, dass beide über 18 Jahre sein sollten, damit das geht.
Allerdings war man in Deutschland erst ab 1975 mit 18 Jahren volljährig, davor war man erst mit 21 Jahren volljährig. Da deine Geschichte 1972 spielt, müssten beide Mädchen also 21 Jahre sein, würde ich sagen.
(In der DDR war man bereits ab 1950 mit 18 volljährig).
Ich hoffe, es hat dir geholfen ;)
LG,Hannah
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