spezielle Frage zur Namensgebung

Gast

Ich wurde 1971 geboren, mein Vater war ein recht "prominenter" Mediziner und Wissenschaftler, zigfach ausgezeichnet, Bücher geschrieben etc. Meine Eltern meinten, mir denselben Vornamen geben zu müssen, den auch mein Vater trug. D.h. ich hieß (Vor- und Nachname) genauso wie mein Vater. Als ich 13 war starb er - die Jahre darauf kamen immer wieder seine alten Bekannten aus seinem beruflichen Umfeld an - nach dem Motto: Wann wirst Du endlich Wissenschaftler? Wann beginnt Dein Studium? (zugespitzt) wann bist Du Professor? wann folgt diese und jene Auszeichnung? Ich hatte nie vor, beruflich dassselbe zu machen, wie mein Vater und war der Vergleiche schlußendlich so überdrüssig, dass ich zum 18. Geburtstag den Namen (Vor- und Nachname) gänzlich ablegte und einen anderen "unvervänglichen" Namen eintragen lies.
Wie seht Ihr das? Würdet Ihr Eurem Kind denselben Vornamen geben, wie den des Vaters, den der Mutter? (besonders wenn einer derer "prominent" ist) Kennt Ihr ähnliche Beispiele, wie mein oben geschildertes?
Würde mich sehr interessieren, weil ich bis heute immer wieder mit meinem lange, lange verblichenen Vater konfrontiert werde, oft negativ (Der hat ja seinen Namen nur geändert, weil er niemals so berühmt wurde, wie sein Vater etc.)
Die Frage ist ernst gemeint und ich hoffe auf ein paar interessante Beiträge : ))

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Gast

Ja, es war (1989) problemlos möglich. Natürlich mußte ich ein obgliatorisches "psychologisches Gutachten" vorlegen; dies hat Zeit und Geld gekostet, sich aber nachher als hilfreich erwiesen. Zudem hatte ich meinen heutigen Namen bereits 1983/84, aus pubertärem Trotz meinem Vater gegenüber, als eine Art "Künstlernamen" geführt und unter diesem Namen bereits kleine Dinge (kleine Beiträge, Demo-MCs etc.) veröffentlicht. Daher durfte ich damals, kurz nach meinem 18. Geburtstag, ca. 25 Mark hinblättern und im Einwohnermeldeamt die entsprechende Urkunde abholen!
Hinzu kam schließlich dass mein Vater nicht "Prof. Dr. Hans Normalverbraucher" hieß, sondern einen in Deutschland allgemein ungewöhnlichen, m.E. kaum mehrfach vorhandenen Nachnamen trug und im Zusammenhange mit seinem Vornamen auch der einzige mit dem vollen Namen war.

Gast

Kann man wirklich zum achtzehnten Geburtstag einfach auf ein Amt gehen und sagen: Ich bin meines Namens überdrüssig weil ich genau so heiße wie mein Vater, der außerdem noch berühmt ist, deshalb will ich gleich den Vornamen und den Nachnamen ablegen und einen unverfänglichen Namen meiner Wahl eintragen lassen? Ist das so einfach möglich? Wird ein Amt da zustimmen?

Gast

Ich persönlich würde das nicht machen, da ich es mir einfach nicht vorstellen kann, dass mein Kind auf den gleichen Namen hört, wie ich oder mein Mann. Außerdem kann es zu Problemen (z.B. in der Schule) kommen, wenn man einem Kind einen Namen gibt, der eher typisch für eine andere Generation ist. Ein Michael und Regine hätten es 2012 nicht leicht ;)

Gast

Hallo,

also ich würde meinem Kind nicht den selben Namen geben, wie ich ihn trage. Vielleicht höchstens als Zweitname (Ich selber trage auch als ZN den Vornamen meiner Mutter).

Jetzt zu meinem Beispiel:
Eine langjährige Freundin von mir, wurde nach ihrer Mutter benannt(sie und ihre Mutter heißen Christine)und da sie sich nie wirklich mit ihrer Mutter verstanden hat, hat sie sich immer als Tina vorgestellt und hat Tina sogar jetzt als "Künstlernamen" in ihren Personalausweis eintragen lassen.

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