Darf meine Mutter das ?

Gast

Hi, ich bin Tania und bin 17 Jahre alt ich bin jetzt in der 22.+4 ssw und ich bekomme eine Tochter ! bei dem Namen war ich mir eigendlich recht schnell einig und die kleine soll Laila heißen, doch meine Mama ist von diesem Namen wenig begeistert und meinte zu mir das sie die kleine nicht so nennen möchte und ich doch noch gar keine Ahnung hätte von Namensvergebung ! Darf meine Mutter überhaupt da mitbestimmen was die kleine für ein Namen bekommt ? Weil ich noch nicht volljährig bin ? Hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten !

LG

Antworten

Gast

Diese von dir beschriebene Regelung kommt vor. Meistens wissen die Eltern nämlich nicht welche Rechte sie hätten. Jeder Verwandte und überhaupt jeder Staatsbürger hat das Recht das Amt eines Beistandes, Beirates und Vormundes zu übernehmen bei jeder beliebigen Person, bei der eine solche Regelung getroffen werden muss. Natürlich braucht es dazu ein tadelloses Leumundszeugnis und den Strafregisterauszug. Im Falle wie hier käme bei uns noch die sogenannte "Elterliche Gewalt" zum Zuge. Das heisst: Die Aufsichtspflicht der Eltern geht über das 18. Jahr hinaus. Diese Lösung wird bei Ämtern sowieso vorgeschlagen, da die unmündige Tochter noch nicht verdient. Beistände und Beiräte verwalten zusätzlich das Geld der Anvertrauten. Beistandschaft wird nicht der Allgemeinheit veröffentlicht. Die härteste Form ist die Vormundschaft. Ab dem 18. Lebensjahr ist der Bevormundete weder wahl- noch stimmberechtigt und auch nicht zeichnungsberechtigt. Diese Form wird der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Im vorliegenden Fall ist eine Vormundschaft nicht vonnöten, es sei denn die Eltern könnten aus irgendeinem Grunde nicht als Beistände oder "elterliche Gewalt" eingesetzt werden. Gründe: Sie sind selbst verbeiständet, bevormundet oder im Strafregister eingetragen, bzw. der Leumund ist nicht in Ordnung.

Gast

Diese Regelung kommt aber sehr selten zum Zuge!
Das VSAV (Vormundschaftsbehörde schreibt dazu:
Die elterliche Sorge der Grosseltern über die minderjährige Kindsmutter beinhaltet nach dem Gesagten nicht die elterliche Sorge über das Enkelkind. Elterliche Sorge ist immer an das unmittelbare Kindesverhältnis gebunden und ist weder von Gesetzes wegen noch durch behördlichen Beschluss an andere Personen übertragbar als an die Eltern selbst. Wenn Grosseltern die Erziehungsverantwortung für ein Enkelkind anvertraut werden soll, kann dies nur über die Ernennung als Vormund bewerkstelligt werden. Diese Lösung ist im Allgemeinen auch nur mit grosser Zurückhaltung und unter sehr günstigen Verhältnissen in Betracht zu ziehen, weil die Gefahr besteht, dass die Mutter nur erschwert ihre Erziehungsrolle gegenüber ihrem Kind übernehmen kann, wenn die Grosseltern als Pflegeeltern auch die minderjährige Kindsmutter beherbergen und gleichzeitige Vormund des Enkelkindes sind.

Gast

In der Schweiz können durchaus die Eltern als amtlich eingesetzte Beistände erkoren werden. Ihnen obliegt dann das Kinderwohl, die Finanzen der noch nicht erwachsenen Tochter. Dazu ist einmal pro Jahr ein Bericht zu schreiben. Nach dem 18. Geb. kann die Beistandschaft mit Begründung fortgesetzt werden. Am besten ist es, die Minderjährige stellt von sich aus Antrag auf Beistandschaft. Somit unterzeichnet auch sie ihr Einverständnis. So ist sie bei Gesprächen um eine Verlängerung dabei.

Gast

Ich weiss, dass in der Schweiz bei einer minderjährigen Mutter immer noch ein Beistand zugezogen wird. Für Deutschland musst du das abklären.

Hier ein Text dazu:
Eine Mutter, die noch minderjährig ist, wird juristisch gesehen keine elterliche Sorge ausüben können. Das heisst, sie kann für ihr Kind keine Verträge abschliessen und noch nicht selber über Fragen der Erziehung entscheiden. Auch ihre Eltern werden das nicht können, denn das Baby bekommt einen Vormund. Sobald die Mutter 18 Jahre alt ist, kann die elterliche Sorge aber auf sie übertragen werden.

Gast

Erstmal zu dieser Diskussion mit den Mutter-Kind Heim: Mach das was du für richtig hälst und lass dich da nicht von anderen Leuten beeinflussen.
Nun zu der Namensgebung: Wie wärs denn mit einem Kompromiss? Z.B. Laila Mathilda. Finde ich gar nicht mal so schlecht. Schlag das doch mal deiner Mutter vor.

Gast

Warum gut gedeutscht? Kannst du nicht lesen? Sie heißt Tania und nicht Tatiana!

Gast

Wir wohnen hier in einem kleinen dorf allein bis zum nächsten Supermarkt braucht man mit dem auto ne halbe stunde also wird ein Mutterkindheim auch nciht hier in der Nähe sein und hier sind meine Freunde und meine Familie auch wenn meine Mutter streng ist ich hab noch meinen Vater und meine schwester und mein bruder die hier wohnen die soll ich nur wegen meiner Mutter verlassen weil meine Mutter die kleine nicht so nennen will wie sie heißt ?

Gast

@@Tatiana
'mit dir und das baby'klar gut gedeutscht
also ich versteh das sie was gegen ihre mutter hat wenn sie ihrer tocher einen so *** Namen geben will

Gast

Was hast du gegen ein Mutter-Kind-Heim?
Da kann dir deine Mutter nicht reinquatschen.

Gast

Warum bist du so gegen deine Mutter? Sie meint es sicher nur gut mit dir und das Baby!

Gast

Meine Mama wird auch nicht bei der Gwburt dabei sein nur mein freund und ich und der wird den Namen Leila Jo-Anne Angeben da wird meine Mutter auch nichts dagegen machen können !

Gast

Hallo?
deine Mutter hat gar nichts mitzuentscheiden,obwohl du noch nicht 18 bist!
Und sowieso ist der name sehr schön und du bist die mutter,ich hasse das das sich die mütter immer reinmischen wollen obwohl es nicht ihr kind ist,sie denken immer sie können noch keine verantwortung übernehmen!

also ich würde sie Laila nennen!

Gast

Also ich denke schon das deine Tochter den Namen Laila tragen wird da deine Mutter nicht so viel zu sagen hat

Gast

Naja ins Mutter-Kind heim will ich auf keinenfall weil ich gerne hier wohnen bleiben wil aber rat hol ich mir trotzdem mathilda find ich auch schrecklich da ist mein name ja noch schön !

Gast

SAg deiner MAma sie soll der kleinen das nicht antun. Es ist sowieso komisch meine Eltern bestimmen den Namen nur weil ich noch nicht 18 bin und Das Kind und die eltern müssen diesen (vllt schrecklichen namen ) leben

Gast

Du kannst den Namen bestimmen. Mach ihr klar das sie das zu akzeptieren hat. Sonst wende dich an Pro Familia oder geh in ein Mutter-Kind-Haus.
Auch wenn du noch keine 18 bist.......als Mutter hast du Rechte. Da kann deine Mutter nicht reinreden. Hol dir Hilfe bei Pro Familie um deine und die Interessen deines Kind durch zu setzen.

Gast

Sie hat aber nur rechte bis du 18 bist und das dauert ja nicht mehr lang oder??? wie lang bist du 17 wenn dien Kind auf der welt ist??

Gast

Meine Mutter lebt in ihrer eigenen Welt du hättest das mal erleben müssen als ich schwanger wurde sie meinte das sie das Baby aufziehen wirs weil es ja noch ihr Kind seid wird bis ich eine Arbeit habe !
Sie möchte gern Mathilda ! ich find den namen schrecklich !

Gast

Ist sie den überhaupt nicht einsichtig??? das ist schade
Hat sie sich schon einen Namen überlegt??

Gast

Meine Mama ist sehr sehr streng sie hat sich selbst bei mir immer aufgeregt das Freunde zu mir immer Tani gesagt haben da ich Tania heiße da ist sie richitg streng gewesen und ich trau ihr das zu das sie sich für meine kleine einen Namen aussucht der ihr gefällt und sie dann auch nur so nennen wird

Gast

Leider habe ich über die rechtslage keine ahnung
Aber ich finde Laila auch schön und das sollte deine mutter auch akzeptieren ist ja dein Kind
Kann sie das nicht verstehen???

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