Ab wann muss man sein Kind ein Namen geben?

Gast

Ich habe mal vor paar Jahren im Fern, gesehen das ein Familie 2 Kinder hatte und erst nach 3 Jahren denen ein Namen gegeben hatte,und z.b diese Sonja Kraus hat ihren Kind bis jetzt immer noch kein Namen gegeben,abe wann wird man verlangt dem Kind einen Namen zu geben?

Antworten

Gast

Danke für die konstruktiven hinweise, haben uns das auch schon wegen unseres Kindes gefragt.

und hier noch die gesetze als ergänzende Quelle aus dem Personenstandsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist,

1.
von den in § 19 Satz 1 genannten Personen mündlich oder
2.
von den in § 20 Satz 1 und 2 genannten Einrichtungen schriftlich

binnen einer Woche angezeigt werden. Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

§ 22 Fehlende Vornamen
(1) Kann der Anzeigende die Vornamen des Kindes nicht angeben, so müssen sie binnen eines Monats mündlich oder schriftlich angezeigt werden. Sie werden alsdann bei dem Geburtseintrag beurkundet.
(2) Die Vornamen des Kindes können nachträglich auch bei einem anderen Standesamt als dem, das die Geburt des Kindes beurkundet hat, angezeigt werden.

Gast

Das kann nur so lange dauern, wenn die ganze Sache vor Gericht geht.

Ansonsten haben die anderen schon recht.
1 Woche nach der Geburt muss beim Standesamt die Geburt gemeldet sein, 4-5 Wochen nach der Geburt muss der Name vergeben sein. Können sich die Eltern nicht einigen, geht der Fall ans Familiengericht, dort wird entschieden, welches Elternteil den Namen nun letztendlich bestimmen darf.

Bei Namen, die vom Amt nicht genehmigt werden und die Eltern deswegen vor Gericht gehen, kann es dann natürlich dann dauern, bis eine Entscheidung gefallen ist. Da gibt dann aber keine Zeitvorgabe, das kann schnell gehen oder sich zig Monate hinziehen.

Liebe Elise, das ist aber nicht der Normalfall und in dem von dir berichteten Fall natürlich richtig.
Warum das Standesamt diesen Namen nicht genehmigt hat, fand ich auch seltsam.
Ich finde ihn zwar nicht schön, aber durchaus vergebbar.

Das sind Ausnahmefälle, denn heutzutage werden viel mehr Namen genehmigt, als noch vor einigen Jahren.

Bei der Sonya Kraus ist das was anderes. Ihr Junge hat ja schon einen Namen, den sie nur eben geheim hält.
Und das ist ja ihr gutes Recht.

Gast

Davon habe ich gelesen, meine liebe Lenny.
Und WAS???, Tina und Andrea.
Unsere Lenny hat Recht.
Wenn ich das gelesen habe, was du meinst, dann war es doch so.
Eine Familie wollte ihrer Tochter den Namen Jona oder Jona Chantale vergeben.
Das Standesamt wollte diesen Namen nicht zulassen, auch das Gericht nicht.
Allerdings dauerte dieser Streit, in der der Vater für den Namen seiner Tochter kämpfte, nur 1 Jahr und 4 Monate.
Das Mädchen durfte jetzt endlich nach 16 Monaten auf den Namen Jona Chantale getauft werden und muss nicht mehr namenlos durch die Gegend laufen.

Hier der ganze Bericht:
*** />
Also hat niemand von euch Recht.
Die Namensvergebung muss nicht unbedingt in 5 Wochen oder 3 Jahren verlaufen sein, sondern es kann auch schon mal 16 Monate dauern.

Übrigens finde ich den Namen Jona für Mädchen echt schön. Chantale - dafür tut mir das Mädchen echt leid.
Aber der Vater ist echt eine Wucht, hat er echt super gemacht und hat alle seine Rechte genutzt.
Als der Mann das Mädchen Jona taufen wollte, hießen schon 9 Mädchen Jona, keine davon zwar nur mit EN (der Vater kämpfte auch für nur Jona, Chantale wollte er nur vielleicht vergeben, doch das Gericht sagte, Jona nur mit Chantale oder gar nicht, der Vater hat sich riesig gefreut und die Kleine Jona Chantale getauft), aber das Mädchen war auf jeden Fall nicht die erste, die so heißt.
Habe also keine Ahnung, warum das Standesamt/Gericht den Namen verweigerte.

Mit vielen freundlichen Grüßen,
eure Elise Urban

Gast

Ich glaube mal gehört zu haben höchstens acht wochen ohne namen..

Gast

Der Name muss spätestens 4 Wochen nach Meldung der Geburt feststehen, die wiederum innerhalb der ersten Lebenswoche erfolgen muss. Also maximal 5 Wochen nach Geburt des Kindes muss es einen Namen haben: ***

Gast

Das Kind von S. Kraus hat einen Namen, sie verrät ihn nur nicht, um das Baby zu schützen. Auch die B. Schöneberger hat den Namen ihres Kindes bisher nicht verraten.

Spätestens nach einer Woche muss man die Geburt beim Einwohnermeldeamt gemeldet haben .
Ich glaube nach 4 Wochen muss man einem Kind einen Vornamen gegeben haben.
Danach wird das Familiengericht eingeschaltet, wenn ihr euch bis dahin nicht geeinigt oder entschieden habt.

Gast

Das glaub ich nicht. Ich war immer der Meinung nach spätestens einer Woche muss das Kind einen Namen haben? Soll ich mich so geirrt haben? Man kann doch nicht jahrelang ohne Namen rumlaufen. Also das würde mich jetzt auch mal interessieren wie das ist....

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